Bonhoefferstrasse 26, 99427 Weimar
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1. Der Unterricht beginnt 8.00 Uhr.
2. Der Frühhort ist ab 6.00 Uhr geöffnet. Der Früh-
3. Um 07.45 Uhr ist Einlass in unser Schulgelände durch das Hoftor. Ein längerfristiger Aufenthalt vor 07.45 Uhr vor dem Tor sollte vermieden werden. Bei Regen oder sehr schwierigen Witterungsverhältnissen sind Sonderregelungen möglich.
4. Alle Klassen treffen sich nach Betreten des Schulgeländes an fest vereinbarten Stellplätzen und werden dort vom Lehrer abgeholt. Die gleiche Regelung gilt auch am Ende der Hofpause.
5. Sollte ein Kind nicht am Unterricht teilnehmen können (Krankheit o.ä.) muss bis spätestens 8.45 Uhr eine Information im Sekretariat erfolgen. Die eventuell geschaltete Mailbox ist ebenfalls dazu zu nutzen und wird regelmäßig abgehört.
6. Schüler, die zu spät kommen, entschuldigen sich beim Lehrer. Im Klassenbuch erfolgt ein Vermerk.
7. Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, haben ihre Räder ordnungsgemäß im Fahrradständer abzustellen. Das Fahren innerhalb des Schulhofes und bei Unterrichtsgängen ist nicht zulässig. In der Schulleitung ist ein Berechtigungsschein zum Abstellen des Fahrrades zu beantragen.
8. Besucher der Schule melden sich im Sekretariat der Schule.
9. Pausenrhythmus (ab 14.09.2020)
Die Klassenlehrer können diesen Rhythmus in pädagogischer Eigenregie variieren.
10. In der Frühstückspause bleiben die Schüler mit dem Lehrer bis 8.55 Uhr im Klassenraum. Erst dann erfolgt der eventuelle Raumwechsel.
11. Bei Abklingeln der Hofpause (schlechtes Wetter) wird diese mit dem Lehrer der vorangegangenen Stunde im Klassenraum verbracht.
12. Mit Beginn der Hofpause (10.35 Uhr) verlassen die Schüler geordnet die Unterrichtsräume und begeben sich auf den Schulhof. Der Lehrer verlässt stets als Letzter den Raum und verschließt die Tür.
13. Die Aufsicht während der Hofpause wird von 3 Lehrkräften auf dem Schulhof gewährleistet. Unfälle oder Verletzungen müssen umgehend diesen Lehrkräften mitgeteilt werden, sofern sie nicht durch die Lehrkräfte bereits erfasst wurden.
14. Das Schulgelände darf während der Pausen nicht verlassen werden. Während der Hofpause halten sich alle Schüler auf dem Schulhof auf. Der Aufenthalt hinter der Turnhalle ist verboten, da dort die Aufsicht nicht gewährleistet werden kann.
15. Das Klettern auf Bäumen, Fußballtoren, Zäunen oder dem Spielhaus ist nicht erlaubt.
16. Die Sauberkeit der Schule liegt in der Verantwortung aller. Die Aufsichtskräfte sind angehalten, in diesem Sinne erzieherisch auf die Kinder einzuwirken.
17. Jede Klasse ist für ihren Unterrichtsraum verantwortlich. Die Lehrkräfte halten die Kinder an, die Sauberkeit und die pflegliche Behandlung des Raumes und der Einrichtung als ihre Aufgabe zu betrachten.
18. Schäden sind unverzüglich der Klassenleitung oder dem Hausmeister zu melden.
19. Bei mutwilliger Beschädigung können die Erziehungsberechtigten des verursachenden Schülers haftbar gemacht werden. Deshalb empfehlen wir den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.
20. Die Sporthalle und die Weitsprunganlage dürfen nur unter Aufsicht des Fachlehrers betreten werden.
21. Hygiene und Rücksichtnahme auf den anderen erfordern peinliche Sauberkeit auf den Toiletten. Verantwortlich ist jeder einzelne Schüler.
22. Das Aushängen und Verteilen von Druckerzeugnissen sowie das Anschreiben von Informationen im Schulflur bedarf generell der Genehmigung der Schulleitung.
23. Die Verwendung von privaten Smartphones, Tablets, Wearables (z.B. Smartwatches) und anderen tragbaren elektronischen Geräten o.ä. ist im Schulgelände für Schüler verboten.
24. Nach Unterrichtsschluss verlassen alle Hauskinder, die nicht an der Schulspeisung teilnehmen, unverzüglich das Schulgelände und halten sich danach nicht vor dem Hoftor auf.
25. Aus Gründen der Unfallgefahr ist das Schneeballwerfen und Schlittern auf dem Schulgelände verboten.
26. Aus Sicherheitsgründen ist das Springen und Rennen auf den Fluren und Treppen nicht gestattet.
27. Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.
28. Die Schule übernimmt eine Haftung für persönliches Eigentum der Lehrer und der Schüler nur im Rahmen der Versicherung des Schulträgers. Dies gilt nicht für mitgebrachte Roller, Skateboards oder Schlitten.
29. Schultaschen, in denen sich Geld oder Wertgegenstände befinden, dürfen nicht unbeaufsichtigt im Raum oder auf den Fluren abgestellt werden. Dafür übernimmt die Schule keine Haftung.
30. Bei Ausbruch eines Feuers oder eines Katastrophenfalles gelten der aufgestellte Katastrophenalarmplan und die einschlägigen Bestimmungen der Brandschutzordnung.
31. Jeder Unfall ist sofort dem Klassenlehrer oder im Sekretariat zu melden.
Diese Hausordnung wurde von der Schulkonferenz beschlossen und tritt ab 01.12.2022 in Kraft.
Steffen Schau
Schulleiter
Hausordnung der Grundschule „Lucas Cranach“
1. Stunde |
8.00 - |
Frühstückspause | |
2 Stunde |
9.00 - |
3 Stunde |
9.50 - |
Hofpause | |
4. Stunde |
11.05 - |
5. Stunde |
11.55 - |
Ab 11.50 Uhr Mittagessen möglich | |
6. Stunde |
12.45 - |